Dies ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld ohne Beson- dere Kennzeichnung der persönlichen Angaben. Zeitpunkt und Ort der Beisetzung werden vom Friedhofsamt bestimmt und den Angehörigen nicht mitgeteilt. Es gibt jedoch hierbei auch regional unterschiedliche Verfahrensweisen. Wir informieren Sie gerne über die Gegebenheiten für den von Ihnen gewünschten Beisetzungsort. Auch bei der anonymen Bestattung gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensweisen:
Die anonyme Feuerbestattung:
Bei dieser Art der Bestattung wird die Urne mit den Ascheresten anonym beigesetzt. Natürlich kann auch hier eine Trauerfeier mit dem Sarg stattfinden. Die anonyme Beisetzung einer Urne ist auf fast allen Friedhöfen möglich. Im neuen Bestattungsgesetz für NRW wurde festgelegt, dass die Asche auf Streufeldern und in sogenannten Friedwäldern beigesetz werden kann. Dies ist bisher nur auf sehr wenigen Friedhöfen möglich.
Die anonyme Erdbestattung:
Bei dieser Art der Bestattung wird der Sarg mit den sterblichen Überresten anonym bei- gesetzt. Die anonyme Erdbestattung ist nicht auf jedem Friedhof möglich.